Ein Versorgungsunternehmen kann den Grundpreis für Wasser – in Abkehr von einer ursprünglichen Grundpreisbemessung nach Zählergröße – nach Nutzergruppen bestimmen. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Urteil getroffen (Az.: VIII ZR 106/14 vom ...
BGH: Versorger kann Trinkwasserpreis nach Nutzergruppen bestimmen
Gleichheitssatz verlangt keinen bestimmten Gebührenmaßstab
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