Der Wasserversorger als Eigentümer der Versorgungsanlage haftet nicht für Schäden am Hausanschluss, die innerhalb des Gebäudes auftreten. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil getroffen (Az.: III ZR 490/13 vom 11.09.2014), mit dem er eine Entscheidung des ...
BGH: Wasserversorger haftet nicht für Schäden innerhalb des Gebäudes
Eigentumsstellung spricht nicht gegen Ausschluss von Haftung
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