Laut einem aktuellen Rechtsgutachten waren die Biberabschüsse im Oderbruch rechtswidrig. Wie der BUND Brandenburg berichtet, hat demnach der Bescheid der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Märkisch-Oderland vom 26. August 2024 zur Tötung von 106 Bibern an der Oder gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen. Insbesondere die fehlende ordnungsgemäße Prüfung des FFH-Rechts sowie der Schutzgebietsverordnungen und die unzureichende Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände führen nach den rechtlichen Ausführungen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts. Die Untere Naturschutzbehörde handelte seinerzeit unter der Führung des heutigen Staatssekretärs im Umweltministerium Brandenburg, Gregor Beyer.
„Die massiven Eingriffe in die lokalen Biberbestände ohne vorherige Prüfung der Auswirkungen auf die betroffenen FFH-Gebiete sind ein gravierender Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Mit diesem Gutachten sehen wir uns in unserer Haltung vollumfänglich bestätigt“, erklärt der Co-Vorsitzende des BUND Brandenburg, Carsten Preuß.
Neben dem Verstoß gegen das FFH-Recht kritisiert das Gutachten auch die mangelnde Präzision der naturschutzrechtlichen Befreiungen für die Naturschutzgebiete „Oderwiesen Neurüdnitz“, „Oderinsel Küstrin-Kietz“, „Odervorland Gieshof“ und „Oderaue Genschmar“. Laut dem Gutachten wurde eine Alternativenprüfung nicht oder nur unzureichend durchgeführt, obwohl sie für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 BNatSchG zwingend erforderlich ist.Die Behörden hätten Fakten geschaffen, ohne Rücksicht auf rechtliche Vorgaben hinsichtlich des streng geschützten Bibers. Das sei "ein Affront gegen den Artenschutz,“ so die Sprecherin der Organisation Wildtierschutz Deutschland, Florinde Stürmer.
Beide Naturschutzorganisationen wollen das Behördenhandeln in Zukunft genauer begleiten: „Wir werden künftige Genehmigungen für Biberabschüsse genau prüfen und, wenn nötig, rechtliche Schritte einleiten“, so die beiden Verbände. Das Gutachten wurde von der Kanzlei Tim Stähle aus Berlin erstellt.




