Die Bewertung der Schiffbarkeit der Binnenelbe richtet sich laut Bundesregierung nach den Kriterien des im Gesamtkonzept Elbe festgelegten Unterhaltungsziels. Dieses Ziel von mindestens 1,40 m werde nicht in allen Jahren ganzjährig und durchgehend erreicht, so dass die Schiffbarkeit bei niedrigen Abflüssen eingeschränkt ist, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/6730) auf eine Kleine Anfrage im Bundestag.
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes arbeite gemäß dem Gesamtkonzept Elbe daran, die Binnenelbe dauerhaft nutzbar zu machen.
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