BMUK fördert die Renaturierung von Auen an kleineren Flüssen

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) startet ein neues Förderprogramm zur Renaturierung von Auen an kleineren Flüssen. Dafür stehen zunächst 59 Mio. Euro im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereit. Ziel ist es, wieder mehr Leben in Auenlandschaften zu bringen und ihre Funktionen für Klimaschutz, Hochwasserschutz, Wasserspeicherung und Grundwasserbildung zu stärken, teilte das Ministerium mit.

„Naturnahe Auen an lebendigen Flüssen sind echte Alleskönner. Sie sorgen wie ein Schwamm dafür, dass Hochwasser abgepuffert und Wasser in Dürrezeiten gespeichert wird. Feuchte Böden und Auwälder können außerdem große Mengen Kohlenstoff aus der Luft aufnehmen und langfristig im Boden speichern, anstatt ihn auszudünsten. Das können sie aber nur, wenn wir Auen und Flüssen wieder Raum zurückgeben, den sie durch Begradigungen, Kanalisierung oder Entwässerung verloren haben. Wenn wir Ufer abflachen, Auen wieder an Flüsse anbinden und Auenwälder wiederherstellen, kehren Insekten, Molche und Jungfische zurück", erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).

Gefördert werden Maßnahmen wie der Ankauf von Flächen, die Wiederanbindung abgeschnittener Altarme sowie der Rückbau von Drainagen und Deichen, die Auen bislang von den Flüssen trennen oder entwässern. Auf diese Weise sollen natürliche Prozesse wiederhergestellt und unter anderem Kohlenstoff langfristig im Boden gebunden sowie Nährstoffeinträge reduziert werden.

Neben den ökologischen Effekten sollen die Maßnahmen auch die Aufenthaltsqualität für Menschen verbessern. Auen sollen verstärkt als Erholungsräume zugänglich gemacht und gleichzeitig als Lebensräume für zahlreiche, teils seltene Arten gestärkt werden. Damit verbindet das Programm Klima-, Natur- und Gewässerschutz mit gesellschaftlichen Nutzungen.

Die Förderung konzentriert sich gezielt auf kleinere Fließgewässer außerhalb der Bundeswasserstraßen und ergänzt bestehende Programme zur Auenentwicklung an größeren Flüssen. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Wasser- und Bodenverbände, Stiftungen sowie Landesbehörden. Projektskizzen können ab dem 1. Mai bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden, die das Programm als Projektträger betreut.

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