BMUKN will einheitlichen Vollzug des Standes der Technik bei Wasserbehörden sicherstellen

Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung

Der Änderung verschiedener Anhänge der Abwasserverordnung dient ein aktueller Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUKN). Mit der Änderung des Anhangs 28 der Abwasserverordnung wird eine spezielle Vorgabe des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 umgesetzt, dass bei besonderen Gegebenheiten der nicht integrierten Herstellung von Spezialpapieren weniger strenge Emissionsgrenzwerte für die direkte Einleitung von Abwässern zulässig sind, erläuterte das BMUKN. Eine Ausnahme für solche Produktionen sei bisher im Anhang 28 nicht berücksichtigt und stelle eine angemessene Mindestanforderung nach dem Stand der Technik dar.

Die geplanten Regelungen dienten neben einer einfacheren und effizienteren Überwachung auch der Konkretisierung des Standes der Technik gemäß § 57 Absatz 2 WHG für Anlagen, die nicht im Anwendungsbereich der Industrieemissionsrichtlinie sind. Die in den Anhängen vorgesehenen neuen Mindestanforderungen für die verschiedenen Parameter wurden hinsichtlich ihrer Einhaltbarkeit mit vorliegenden Messergebnissen aus den Vollzugsbehörden der Länder abgeglichen; diese können eingehalten werden, auch weil die in den BVT-Durchführungsbeschlüssen referenzierten beste verfügbare Techniken bereits in Deutschland zur Abwasserreinigung eigesetzt werden, so das Ministerium.

Hier lesen Sie weiter: ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und nach erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe ihrer E-Mail-Adresse und ihres Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -