BMUV fördert kommunale Klimaanpassungsprojekte

Fokus auf naturbasierte Lösungen

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Vom 1. November 2023 bis 31. Januar 2024 können Kommunen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eine Förderung für die Ausarbeitung von Anpassungskonzepten beantragen, die einen inhaltlichen Schwerpunkt auf naturbasierte Lösungen legen. Damit sind vor allem Maßnahmen gemeint, die den Schutz, die Erhaltung, die Wiederherstellung, die nachhaltige Nutzung oder die Bewirtschaftung natürlicher Ökosysteme berücksichtigen, berichtet das Ministerium anlässlich des Aufrufs zur Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS). Das BUMV stellt insgesamt 65 Mio. Euro aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung. Mit dem Förderaufruf der DAS geht erstmals auch die Förderung für innovative Modellprojekte an den Start.

Die Kommunen werden dabei unterstützt, sich mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen auf die Klimaveränderungen vorzubereiten und die Bevölkerung besser zu schützen, erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne): „Einen besonderen Schwerpunkt nimmt dabei der natürliche Klimaschutz ein. Intakte Wälder, unversiegelte Böden, naturnahe Gewässer oder Grünflächen in Städten wirken als Puffer gegen die Folgen der Klimakrise, indem sie etwa Wasser bei Starkregen und Hochwasser aufnehmen oder bei Hitze für Abkühlung sorgen. Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz unterstützen wir Maßnahmen, die Klimaschutz und Klimaanpassung mit der Schaffung und Stärkung vielfältiger Ökosysteme verbinden."

Im Rahmen des neuen Förderaufrufs können Kommunen eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements beantragen. Dieses Management soll möglichst viele Ebenen der lokalen Verwaltung einbeziehen und umweltverträglich und klimafreundlich ausgerichtet sein. Da das zu entwickelnde Konzept für das Anpassungsmanagement den Fokus auf naturbasierte Lösungen legen soll, sollen die Konzepte je nach örtlichen Bedarf Anpassungsmaßnahmen beinhalten, wie zum Beispiel Baumpflanzungen, Fassaden-, Dachbegrünung sowie Retentionsflächen.

Über einen weiteren Förderschwerpunkt können Kommunen sowie weitere Akteur*innen, wie zum Beispiel Verbände, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und Hochschulen, eine Förderung für innovative Modellprojekte beantragen. Diese Modellprojekte müssen neue Ansätze der kommunalen Anpassung aufgreifen und andere Kommunen zur Nachahmung anregen, um förderfähig zu sein, heißt es seitens des Ministeriums.

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