In Brandenburg haben nahezu alle Betreiber von Kläranlagen der Größenklasse 4 und 5 Berichte gemäß Artikel 4 Paragraf 3a der Klärschlammverordnung erstellt. Dass das Brandenburger Umweltministerium (MLUK) hier eine nahezu vollumfängliche Rückmeldung erhalten habe, sei durch eine intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen unteren Behörden gelungen, teilte das MLUK in Potsdam auf Anfrage von EUWID mit. Bei den Größenklassen 1 bis 3 sei die Rückmeldung nicht vollumfänglich gewesen.
Bis Ende 2023 mussten die Klärschlammerzeuger in ihrem Bericht darlegen, welche Maßnahmen sie geplant oder eingeleitet haben, um die ab 2029 geforderte P-Rückgewinnung, die Auf- oder Einbringung von Klärschlamm auf oder in Böden oder die sonstige Klärschlammentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen. Die Detailauswertung der Berichte im MLUK ist noch nicht abgeschlossen. Erste Tendenzen aus der Auswertung seien aber erkennbar, erklärte das Ministerium gegenüber EUWID.
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