Der in Brandenburg geplante Klimawandelabschlag bezieht sich auf das nutzbare Grundwasserdargebot in den Bilanzgebieten und nicht auf Wassernutzungen zu unterschiedlichen Zwecken. Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums (MLUK)auf eine Anfrage aus der Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler hervor. Die Abschläge unterscheiden sich bei den unterschiedlichen Wassernutzungen nicht. Sobald das unter Berücksichtigung des Klimawandelabschlages nutzbare Grundwasserdargebot ausgeschöpft wäre, könnten dem Vorhaben zufolge weitere Grundwasserentnahmen nur nach weiteren intensiven Prüfschritten zugelassen werden....
Brandenburg: Klimawandelabschlag für Wasser unabhängig von Nutzung
Prüfschritte für Entnahme, wenn Grundwasserdargebot ausgeschöpft ist
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