Breitenbuch: Wiederherstellungsverordnung ist das Gegenteil von Entbürokratisierung

Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den sächsischen Belangen beschlossen

Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) hält die Wiederherstellungsverordnung der EU für viel zu bürokratisch. „Im Kern kann man das Anliegen der EU-Verordnung nachvollziehen: Wir alle wünschen uns eine lebenswerte und gesunde Natur. Doch es gleicht einer Fahrt im Dunkeln“, äußerte der Minister Mitte Mai seine Zweifel nach der Kabinettssitzung in Dresden laut Mitteilung des Ministeriums. Weder könne man die Richtung noch das konkrete Ziel der Verordnung oder den Weg dahin erkennen. So etwas müsse aber gangbar gestaltet werden.

Die Sächsische Staatsregierung habe nun die Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe beschlossen. Unter Leitung des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums und werden sich Vertreterinnen und Vertreter aus der Staatskanzlei sowie den Bereichen Infrastrukturentwicklung, Energie, Finanzen und Inneres gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zunächst mit den Grundsätzen und dem Verfahren zur Erstellung der sächsischen Beiträge zum nationalen Wiederherstellungsplan befassen. Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe wird notwendig, um parallel zu den Forderungen an Bund und EU arbeitsfähige Strukturen zu schaffen.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law, NRL) gilt seit August 2024 und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. Ihr Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der Europäischen Union Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur vorzunehmen, bis 2050 sollen alle defizitären Ökosysteme abgedeckt sein. So sollen etwa 30 Prozent der früheren Moorflächen, die inzwischen landwirtschaftlich genutzt werden, wieder vernässt und so zum Moor umgestaltet werden. Bis 2030 sind mindestens 25.000 Flusskilometer in den natürlichen Zustand zu versetzen.

Sachsen fordert Nachbesserung

 „Allerorts setzen wir uns für Bürokratieabbau und schlanke Verfahren ein. Die Wiederherstellungsverordnung indes ist das Gegenteil“, betonte der Minister und sah drei wesentliche Herausforderungen bei der Umsetzung: Zeit, Geld und Akzeptanz. Der ambitionierte Zeitplan dürfte angesichts der Detailtiefe der Regelungen kaum zu halten sein. Die Kosten würden eine extreme Kraftanstrengung bedeuten, viele Flächen könnten nur mit der Akzeptanz ihrer Privateigentümer bearbeitet werden: „Das ist so nicht leistbar.“

Nach den Worten des Ministers will Sachsen die EU in die Pflicht nehmen und auf der Fahrt zur Umsetzung das eine oder andere „Stoppschild“ setzen. Man werde sich solide vorbereiten und mit Hilfe der interministeriellen Arbeitsgruppe den Nebel lichten. Die Verordnung müsse von der EU überdacht und handhabbar gemacht werden. Sachsen habe bereits das deutliche Signal gesendet, dass die Verordnung in dieser Form zurückgenommen werden sollte. (EUWID/dpa) 

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -