BUND Niedersachsen fordert, Pläne zur Weservertiefung aufzugeben

„Schutz der Flussökologie einer wichtigen Lebensader“

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Der BUND hat seine Kritik an der geplanten Weservertiefung bekräftigt. Eine erneute Vertiefung der Unterweser sei sowohl wirtschaftlich als auch verkehrlich nicht erforderlich und aus Naturschutzsicht nicht vertretbar, erklärte Tonja Mannstedt, die Landesgeschäftsführerin des BUND Niedersachsen. Der BUND fordere daher Bund und Land auf, Pläne zur Weservertiefung zum Schutz der Flussökologie einer wichtigen Lebensader aufzugeben.

Die Flussvertiefung wäre mit massiven ökologischen Folgeschäden verbunden, wie sie leider an Elbe und Ems mit den bisherigen Vertiefungen überdeutlich erlebt würden, heißt es in einer Mitteilung des BUND Niedersachsen anlässlich eines Besuchs von Bundeskanzler Olaf Scholz beim Unternehmen J. Müller, als Hafendienstleister laut BUND der Hauptakteur im Hafen Brake. Schon jetzt sei ein unwiederbringlicher Verlust der Süßwasserflora und -fauna zu beobachten, die Häfen, Siele und Industrieanleger verschlickten. Eine weitere Vertiefung brächte einen verstärkten Brackwassereintrag in die Wesermarsch mit sich und das Hochwasserrisiko würde durch die sich verändernde Tidedynamik erheblich steigen. Die Folgen des sich abzeichnenden beschleunigten Meeresspiegelanstiegs seien damit noch nicht einmal bedacht, erklärte Mannstedt.

„Kein Wettbewerbsnachteil
ohne Vertiefung“

Im Hafen Brake würden jährlich rund 2,5 Millionen Tonnen Agrarprodukte - hauptsächlich Futtermittel – umgeschlagen, mehr als in den europäischen Nachbarländern. Vor dem Hintergrund einer stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichteten neuen Agrarpolitik sei jegliche Subventionierung zur Steigerung weiterer Agrarimporte kontraproduktiv. Zudem werde die bisherige Ausbautiefe derzeit nur von einem sehr geringen Anteil der den Braker Hafen anlaufenden Schiffe genutzt. Der BUND könne keinen Wettbewerbsnachteil zulasten des Hafenstandorts feststellen, sollte eine Vertiefung mit dem Ziel einer tideabhängigen Erreichbarkeit des Hafens mit 12,8 Meter abgeladenen Schiffen nicht erfolgen.

Die Städte Bremerhaven und Brake fordern gemeinsam mit Unternehmen und Gewerkschaften eine Umsetzung der Fahrrinnenvertiefung der seeseitigen Außenweser sowie der Unterweser flussaufwärts bis Brake. Gegen die geplante Weservertiefung hatte der BUND erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt, das den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärte (BVerwG 7 A 1.15 vom 11.8.2016). Der Ausbau der Bundeswasserstraße Weser durfte damit nicht vollzogen werden. Insbesondere habe es die Behörde versäumt, das Vorhaben in drei Abschnitte zu teilen, deren Auswirkungen auf die Umwelt jeweils einzeln hätten untersucht werden müssen, hieß es in dem Urteil. Die Mängel könnten aber durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden.               

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