Bundesgesundheitsministerium legt Entwurf zur Änderung der Trinkwasserverordnung vor

Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie / Umfassende strukturelle Überarbeitung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vorgelegt. Die „Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung“ soll zum einen die Bestimmungen der am 12. Januar 2021 in Kraft getretenen europäischen Trinkwasserrichtlinie umsetzen. Zum anderen bedürfe die bisherige Fassung der TrinkwV aus rechtstechnischen Gründen einer umfassenden strukturellen Überarbeitung, heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf.

Zu den Neuerungen der Trinkwasserrichtlinie zählen neben einer Absenkung bereits existierender Parameterwerte sowie der Einführung gänzlich neuer Parameter unter anderem Vorgaben zur verpflichtenden Anwendung eines risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser, erklärt das BMG. Neu seien zudem die umfassenden hygienischen Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, die verpflichtende Prüfung der Durchführbarkeit von Maßnahmen zum Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden Trinkwasserinstallationen und erweiterte Informationspflichten für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit.

Zum einen werden durch die Trinkwasserrichtlinie Parameter festgelegt, die in Deutschland größtenteils schon in der TrinkwV durch Grenzwerte geregelt sind. Als Beispiel hierfür nennt das BMG in der Begründung zum Verordnungsentwurf die Desinfektionsnebenprodukte Chlorit und Chlorat, das Schwermetall Uran sowie die in Warmwassersystemen auftretenden Krankheitserreger Legionella spec. Zum anderen sehe die Richtlinie auch für Deutschland neue Parameter vor, zum Beispiel Microcystin-LR, eine von Blaualgen produzierte toxische Substanz, und für hormonell wirkende Stoffe wie Bisphenol A. Ebenfalls neu sei der Grenzwert für Poly- und perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Ferner werden durch den Verordnungsentwurf einige der bereits trinkwasserrechtlich geregelten Parameter durch eine Senkung der nationalen Grenzwerte an den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst. Dies gilt etwa für Chrom, Arsen und Blei....

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