Bundeskabinett beschließt Kritis-Dachgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Kritis-Dachgesetz verabschiedet und ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen wird erstmals bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) mit. So gehörten unter anderem die Sektoren Trinkwasser und Abwasser sowie die öffentliche Verwaltung zur kritischen Infrastruktur.

Darüber hinaus enthalte das Gesetz bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz kritischer Einrichtungen. Das können zum Beispiel Notfallteams, Schulungen für Beschäftigte, ein stärkerer Objektschutz, Notfall-Kommunikationsmittel, eine Notstromversorgung und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Auch werde eine Meldepflicht für Vorfälle verankert.

Das Kritis-Dachgesetz definiert, welche Unternehmen und Einrichtungen mit Blick auf den physischen Schutz für die Gesamtwirtschaft verpflichtende Resilienzmaßnahmen ergreifen müssen, führte das BMI weiter aus. Zwei Kriterien müssten erfüllt sein: eine Einrichtung müsse essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt den All-Gefahren-Ansatz, erklärte das Ministerium. Jedes denkbare Risiko müsse berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Wenn sich Betreiber nicht daran halten, sollen sie künftig mit Bußgeldern rechnen müssen.

„Mit unserem Gesetz legen wir erstmals fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Dabei haben wir auch wechselseitige Abhängigkeiten im Blick: Vom Energiesektor hängen auch alle anderen Sektoren ab. Genauso sind Wasser und Transportwege für die jeweils anderen Sektoren unverzichtbar.“

Grüne sehen Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren

Die Grünen-Bundestagsfraktion begrüßt zwar den Kabinettsbeschluss, sieht aber Nachbesserungsbedarf im parlamentarischen Verfahren. „Trotz zahlreicher erfolgreicher Angriffe auf Krankenhäuser, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, die teils monatelang nicht erreichbar waren, sind wir von guten gesetzlichen Vorgaben, die einen einheitlichen Kritis-Schutz gewährleisten und klare Zuständigkeiten gewährleisten, leider noch immer ein gutes Stück entfernt“, bemängelte die Fraktion.

Der Digitalverband Bitkom wies darauf hin, dass 86 Prozent der Unternehmen der kritischen Infrastruktur in den vergangenen zwölf Monaten von analogen oder digitalen Angriffen wie Sabotage, Industriespionage oder Datendiebstahl betroffen waren. Wichtig sei, nicht nur die Unternehmen in den Blick zu nehmen, sondern auch alle Einrichtungen der Bundesverwaltung.

Das Gesetz ist auch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Vor diesem Hintergrund mahnt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) an, das weitere Gesetzgebungsverfahren zügig voranzutreiben. Ein reibungsloser Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sei nicht selbstverständlich, da die Länder eine zentrale Rolle beim Vollzug in den Kritis-Sektoren Wasser, Abwasser und Siedlungsabfallentsorgung innehaben, unterstrich Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Hier müssten Bund und Länder die Risiken für die kritischen Infrastrukturen ganz klar im Auge behalten, wenn das Gesetz in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet werden sollte.

Nach dem Ende der Ampelkoalition und angesichts der aktuellen Diskussionen um vorgezogene Neuwahlen erscheint fraglich, ob der Bundestag das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beraten und verabschieden wird. (EUWID/dpa)    

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