Bundeskabinett stimmt neuer Oberflächengewässerverordnung zu

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Das Bundeskabinett hat gestern der neuen Oberflächengewässerverordnung (OGewV) zugestimmt. Wichtige Vorgaben, um den Zustand der Gewässer zu bewerten und zu überwachen, würden aktualisiert und vereinheitlicht, heißt es von Seiten des Bundesumweltministeriums (BMUB). Die Anforderungen an den guten Gewässerzustand – das Kernstück des Gewässerschutzes – würden damit europaweit angeglichen.

Neu seien etwa europaweit standardisierte Messkampagnen für neue Stoffe, die in den Gewässern erst seit kurzer Zeit gefunden werden. Außerdem werde die Datenauswertung zur Gewässerbelastung verbessert. Die Relevanz chemischer Risiken für die Gewässer lasse sich somit effizienter und schneller bewerten.

Die Liste der Stoffe, die in Gewässern gemessen werden müssen, wurde nach Angaben des BMUB gestrafft. 100 spezifische Stoffe sind nicht mehr relevant und wurden gestrichen. Demgegenüber wurden Umweltqualitätsnormen (UQN) für zwölf neue europaweit prioritäre Stoffe und neun neue spezifische Stoffe festgelegt. Dabei handele es sich vor allem um Pflanzenschutzmittel, aber auch Biozide und Industriechemikalien. Die so genannten Orientierungswerte für die Chlorid- und damit  Salzkonzentration, die als tolerierbar gilt, seien nun bundesweit einheitlich.

Noch im Februar hatte die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag der Landesregierung von Sachsen-Anhalt vorgeworfen, höhere Einleitungen von Salzabwässern in die Flüsse ermöglichen zu wollen (EUWID 8.2016). So wurde ein Antrag des Landes Sachsen-Anhalt, in der OGewV nicht vorschnell einen Chlorid-Orientierungswert für den „guten Gewässerzustand“ festzusetzen, Mitte Februar vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates angenommen.

Keine UQN für Arzneistoffe festgelegt

Ferner teilte das BMUB mit, dass vor dem Hintergrund der Erarbeitung einer übergreifenden Strategie zur Begrenzung ökologischer Risiken durch Arzneistoffe durch die Europäische Kommission, für diese Stoffe in der Verordnung keine Umweltqualitätsnormen festgelegt wurden. Für diese und weitere Mikroschadstoffe erarbeite der Bund unter Federführung des BMUB eine gesonderte Strategie zum Schutz der Gewässer.

Schließlich mache die Verordnung neue Vorgaben für Stickstoffverbindungen in Gewässer, die z. B. durch Düngung aus der Landwirtschaft stammen können, um der Nährstoffüberlastung der Übergangs- und Küstengewässer entgegenzuwirken. Nur wenn diese eingehalten werden, lasse sich der gute Zustand der Gewässer erreichen oder erhalten. Die neuen Werte sollen bei der Bewirtschaftung der Flussgebiete eine Reduzierung der Stickstofffrachten von bis zu 60 Prozent der aktuellen Werte erfordern, heißt es.

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