Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) beschlossen. Das überarbeitete Baugesetzbuch soll das Wohnen, Bauen und Leben in Stadt und Land besser machen, erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).
„Wir begrünen unsere Städte, helfen, Flächen zu entsiegeln, und schützen so die Menschen vor schlimmen Hitzetagen und Überflutungen, indem wir die Fassadenbegrünung leichter ermöglichen und künftig Fristen einführen, bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungsmaßnahme vorgenommen haben müssen“, sagte sie.
Zudem sorge die Gesetzesnovelle für mehr Tempo beim Planen und Bauen. So sollen etwa Bebauungspläne künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen. „Umweltberichte sollen kürzer werden, um auch hier wertvolle Zeit zu sparen“, sagte Geywitz.
Zur Stärkung der Klimaanpassung sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches, erklärte das Bundesbauministerium. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sogenannten unbeplanten Innenbereich geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort komme es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt.
Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden - z. B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche, so das Ministerium.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisierte den Gesetzentwurf. Die Novelle bleibe weit hinter den Erwartungen zurück, erklärte der baupolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Marco Luczak. Statt Auflagen konsequent abzusenken, werde den Kommunen die Möglichkeit gegeben, neue Klimaschutzauflagen anzuordnen, die das Bauen noch bürokratischer, aufwendiger und damit teurer machten.
Viel zu zögerlich sei der Entwurf auch bei den Umweltberichten. Anstatt Umfang und Tiefe der Prüfung zu reduzieren, gebe es nur eine Sollvorschrift für deren Länge. „Das kann nicht funktionieren, die dringend benötigte Entlastung gibt es dadurch nicht“, bemängelte Luczak.




