Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Bei der Wasserversorgung sieht die Behörde in vielen Fällen "Fluchtgedanken", um einer kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise durch einen Wechsel in das Gebührenrecht zu entgehen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (Drs.: 17/6640) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2009/2010 hervor.
Bundeskartellamt sieht "Fluchtgedanken" bei Rekommunalisierung der Wasserwirtschaft
Ähnliche Artikel
© 2011 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die regelmäßige und systematische Weitergabe von Preistabellen aus dem EUWID-Premium-Bereich ist nicht erlaubt. Es darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines Umlaufs betriebsintern weitergegeben wird. Das Verbreiten von EUWID-Preistabellen per Intranet oder per E-Mail betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.