Bundeskartellamt sieht "Fluchtgedanken" bei Rekommunalisierung der Wasserwirtschaft

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Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Bei der Wasserversorgung sieht die Behörde in vielen Fällen "Fluchtgedanken", um einer kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise durch einen Wechsel in das Gebührenrecht zu entgehen. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (Drs.: 17/6640) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2009/2010 hervor.

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