Bundesländer unterstützen Reform des Vergaberechts

Vergaberechtstransformationsgesetz soll schnellere Verfahren ermöglichen

Schnellere Vergabeverfahren sollen mit dem Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG) ermöglicht werden, gegen den der Bundesrat Ende Dezember keine Einwendungen erhoben hat. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 die Möglichkeit, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Transformation des Vergaberechts Stellung zu nehmen, und ist in der Abstimmung der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und des Finanzausschusses gefolgt.

Das Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung Wirtschaft und öffentliche Verwaltung umfassend entlasten. Einfachere Vergabeverfahren könnten staatliche Investitionen und Beschaffungen beschleunigen. Dies betreffe insbesondere dringende Infrastrukturprojekte, beispielsweise die Sanierung maroder Brücken. Auch in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit stünden dringende Beschaffungen an.

SektVO und GWB sollen angepasst werden

Die nationalen Vergaberegeln oberhalb der europarechtlich vorgegebenen Schwellenwerte unterliegen den europarechtlichen Vergaberichtlinien und werden laut Bundesregierung durch das Vergaberechtstransformationsgesetz angepasst, namentlich die Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Der zweite und dritte Abschnitt der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) sollten ebenfalls entsprechend angepasst werden.

Innovationen bei der öffentlichen Beschaffung fördern

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auch Innovationen bei der öffentlichen Beschaffung fördern. Kleinere Aufträge sollen künftig einfacher - als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren - vergeben werden können. Davon sollen insbesondere Start-ups, innovative sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren. Gerade junge, kleine und mittlere Unternehmen sollen bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt werden.

Nachhaltige Beschaffung

Auch soziale und umweltbezogene Kriterien sollen stärker im Fokus stehen. Mit der Reform würde die nachhaltige Beschaffung zum neuen Regelfall. Wie Auftraggeber Nachhaltigkeit am besten in das Vergabeverfahren integrieren, sollen sie auf Basis ihres Praxiswissens selbst entscheiden können. Umweltbezogen ist ein Kriterium laut Entwurf insbesondere dann, wenn es darauf abzielt, dass zu beschaffende Waren, Bau- und Dienstleistungen, soweit möglich über ihren gesamten Lebenszyklus, unter anderem wassersparend, schadstoffarm, klimaschonend, emissionsarm und biodiversitätsfördernd hergestellt, erbracht oder ausgeführt werden.

Weniger Bürokratie

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Nachweispflichten für Unternehmen zu senken, bürokratische Hürden abzubauen und Nachprüfungsverfahren zu digitalisieren. Ziel sei es, öffentliche Aufträge für die Wirtschaft wieder attraktiver zu machen und den Wettbewerb zu stärken.

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