Bundesrat: Bei Kläranlagen-Energieneutralität auch Nutzung externer Quellen ermöglichen

Länderkammer nimmt Stellung zum Vorschlag zur EU-Abwasserrichtlinie

Der Bundesrat erachtet es grundsätzlich für sinnvoll, dass Kläranlagen ihren Energiebedarf aus erneuerbaren Quellen decken, wie es der Kommissionsvorschlag für eine novellierte Kommunalabwasserrichtlinie vorsieht. Die Bundesregierung sollte sich jedoch in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass für die Erfüllung der Anforderungen an die Energieneutralität auch die Nutzung externer regenerativer Energiequellen möglich ist. Das hat der Bundesrat heute in seiner Stellungnahme zu der Richtlinie  empfohlen.  

Zu bedenken gibt der Bundesrat, dass die in dem Vorschlag enthaltene Genehmigungspflicht für sämtliche Einleitungen von nicht häuslichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation ohne jegliche Schwellenwerte zu einem enorm hohen Verwaltungsaufwand führen würde. Die Voraussetzungen für eine Verhinderung oder Minimierung der Einleitung von Stoffen in nicht häusliches Abwasser in Artikel 14 Absatz 2 des Richtlinenvorschlags sollte deshalb im Hinblick auf Effizienz und Verhältnismäßigkeit auf Einleitungen beschränkt werden, die wesentlich zur Abwasserbelastung in kommunalen Abwasseranlagen beitragen. Das deutsche Regelungssystem aus satzungs- und wasserrechtlichen Regelungen ist nach Auffassung des Bundesrates zu erhalten.

Anforderungen an Abwasser-
monitoring sollten sich unmittelbar an Gesundheitsverwaltung richten

Die Messung und Bewertung seuchenhygienischer Parameter im Abwasser findet die grundsätzliche Zustimmung des Bundesrates. Sie könne zur Unterstützung des Pandemiemanagements beitragen. Da das Monitoring zu Infektionsschutzzwecken und nicht für den Gewässerschutz durchgeführt werde, sollten die Anforderungen an eine gesundheitliche Abwas-serbeobachtung jedoch außerhalb der Kommunalabwasserrichtlinie so geregelt werden, dass sie sich unmittelbar an die Gesundheitsverwaltung richten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen auf EU- Ebene „zumindest klarzustellen“, dass die Regelung der Zuständigkeiten für erforderliche Maßnahmen vollständig den Mitgliedstaaten überlassen wird.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass der in dem Richtlinienentwurf vorgesehenen erweiterten Herstellerverantwortung neben pharmazeutischen und kosmetischen Produkten auch Detergenzien und Tenside sowie Biozidprodukte unterliegen.

Grenzwerte für Phosphor und
Stickstoff als Jahresmittelwerte von erheblichem Nachteil für Vollzug

Die für die Drittbehandlung vorgesehenen Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff sind nach Auffassung des Bundesrates als Jahresmittelwerte für den Vollzug der Richtlinie von erheblichem Nachteil, da eine Reaktion der zuständigen Behörden bei Überschreitung der Werte nur rückwirkend nach jeweils einem Jahr möglich sei. Zudem sei unklar, ob die Grenzwerte über den in Deutschland aktuell ermittelten Stand der Technik hinausgehen. Die Bundesregierung sollte in den weiteren Beratungen auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die Differenzierung der Anforderungen an die Nährstoffelemination für Kläranlagen zwischen 10.000 und weniger als 100.000 EW einerseits und ab größer 100.000 EW andererseits beibehalten wird und anstelle oder zusätzlich zu dem Jahresmittelwert ein Kurzzeitwert definiert wird, der sich an dem ermittelten Stand der Technik orientiert.

BDEW: Zeitnahe Implementierung
der Herstellerverantwortung
zwingend notwendig

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte anlässlich der Stellungnahme des Bundesrates zu der Abwasserrichtlinie, eine zeitnahe Implementierung der Herstellerverantwortung sei vor allem im Hinblick auf den Investitionsbedarf der weiteren in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zwingend notwendig - sehe die Richtlinie doch verpflichtende Einführung der vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen vor. Ohne Kostenübernahme durch die Verursacher der Spurenstoffe müssten die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort die Kosten tragen, sagte Martin Weyand, BDEW-HauptgeschäftsführerWasser/Abwasser. Die Abwasserentgelte könnten dann in den betroffenen Regionen deutlich steigen.          

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