Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 beschlossen, gemäß § 13a Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Vertreter eines Landesamtes für Geologie, das nicht für die Zulassung von Erprobungsmaßnahmen nach § 13 Absatz 2 des WHG zuständig ist, Bodo-Carlo Ehling, Abteilungsleiter Geologischer Dienst des ...
Bundesrat benennt Bodo-Carlo Ehling für Expertenkommission
Erprobungsmaßnahmen nach WHG
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