Der Bundesrat hat Mitte Juli dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt. Damit sollen die Energiewende beschleunigt werden, Wirtschaft und Kommunen Planungssicherheit erhalten und die Belange der Umwelt gewahrt bleiben. An dem Gesetzesvorhaben waren das Bundesumweltministerium (BMUKN), das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und das Bundesbauministerium (BMWSB) beteiligt.
Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) umgesetzt, erläuterte das Umweltministerium. Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner Verkündung in Kraft.
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