Bundesrat plädiert für bundesweite Pflichtversicherung von Elementarschäden

Der Bundesrat hat sich für eine bundesweite Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ausgesprochen. Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 31. März verabschiedet (Drucksache 102/23). Die Initiative hierzu kam von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Thüringen.

In seiner Entschließung weist der Bundesrat darauf hin, dass Extremwettereignisse immer häufiger auftreten. Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 mahne zum Handeln. Es sei an der Zeit, systematisch Maßnahmen zu ergreifen und zu fördern, damit nach einer Hochwasserkatastrophe oder anderen Großschadenereignissen kein Mensch vor dem finanziellen Ruin stehen muss. Der materielle Schaden sollte niemanden in Existenzangst versetzen.

Die Versicherung von privaten Gebäuden gegen Elementarschäden ist nach Ansicht der Länder noch nicht ausreichend. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sagte im Bundesrats-Plenum, dass bundesweit nur die Hälfte der privaten Gebäudeeigentümer eine Elementarschadenversicherung habe. „Das ist schlicht zu wenig“, betonte er. Zur Klimaanpassung gehöre auch, sich auf künftige Unwetter vorzubereiten und ihre Folgen abzufedern.

Weitere Einzelheiten zur Entschließung finden Sie hier......

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