Bundesrat sieht noch Diskussionsbedarf bei Wasserbelastung durch Chemikalien

Grundsätzliche Zustimmung zu vereinfachtem Rechtsrahmen in EU

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Europäischen Kommission, die Wasserrahmenrichtlinie und ihre beiden „Tochterrichtlinien“, die Grundwasserrichtlinie und die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, im Rahmen des europäischen Grünen Deals und der Null-Schadstoff-Strategie an die neuen Herausforderungen anzupassen. Es sei zu begrüßen, dass so mit einem vereinfachten und kohärenteren Rechtsrahmen die Wasserbelastung durch Chemikalien bekämpft werden soll, heißt es in dem Beschluss des Bundesrats zu dem Vorhaben der Kommission. Allerdings ist die Länderkammer der Auffassung, dass im Hinblick auf den Zeithorizont der Zielerreichung im Jahr 2027 bei unverändert hohem Ambitionsniveau eine gesamtheitliche Betrachtung des Anpassungsbedarfs der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erst nach europaweiter Vorlage und Evaluation aller Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sinnvoll und erforderlich ist.

Hier lesen Sie mehr über das Vorhaben der EU-Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates ......

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