Bundesrat stimmt beschleunigter Vergabe öffentlicher Aufträge zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz für eine beschleunigte Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt. Angesichts eines jährlichen Auftragsvolumens im unteren dreistelligen Milliardenbereich sei die öffentliche Beschaffung nicht nur für die Erfüllung staatlicher Aufgaben relevant, sondern setze als Wirtschaftsmotor zugleich signifikante Investitionsanreize, zitiert der Bundesrat die Gesetzesbegründung der Bundesregierung. Die Auftragsvergabe müsse einfacher, schneller und flexibler werden, Verwaltung und Wirtschaft seien zu entlasten und die Digitalisierung in der öffentlichen Beschaffung weiter voranzutreiben.

Das Gesetz sieht vor, die Wertgrenze für Direktaufträge von derzeit 15.000 Euro dauerhaft auf 50.000 Euro anzuheben. Um weiterhin einen wirksamen Wettbewerb sicherzustellen, sollen die Auftraggeber bei mehreren Aufträgen jedoch zwischen den Unternehmen wechseln. Der Grundsatz der Teillosbildung, der besagt, dass größere öffentliche Aufträge auf mehrere Firmen aufgeteilt werden, um kleinen und mittelständischen Unternehmen die Teilnahme am Wettbewerb zu ermöglichen, bleibe zentrales Element des Vergaberechts.

Neu sind hingegen einige Ausnahmen von diesem Prinzip. Erfahren Sie mehr........

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