Bundesrat stimmt Zweiter Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung zu

Der Bundesrat hat der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zugestimmt. Die Länderkammer verabschiedete die Verordnung Ende März im Plenum mit umfangreichen Änderungen insbesondere im Bereich des Betriebs von Trinkwassergewinnungsanlagen sowie der von den Gesundheitsämtern durchzuführenden Untersuchungen (Drucksache 68/23). Zudem fasste sie eine Entschließung auf Antrag des Freistaats Bayern, die die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, Rohwasser aus Oberflächengewässern vor der ersten Aufbereitungsstufe im Wasserwerk auf somatische Coliphagen zu untersuchen (Drucksache 68/2/23). Durch die Änderung der TrinkwV werden die Vorgaben der neuen europäischen Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie (EU) 2020/2184) umgesetzt.

Weitere Einzelheiten zum Bundesratsbeschluss finden Sie hier......

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