Bundesrat verabschiedet Novelle der Klärschlammverordnung

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Novelle der Klärschlammverordnung verabschiedet. Damit endet ein über zehnjähriges Verordnungsgebungsverfahren. Das Plenum der Länderkammer folgte im Wesentlichen den Empfehlungen des Bundesrats-Umweltausschusses, dem Entwurf mit Änderungen zuzustimmen. Diese Änderungen sind überwiegend technischer und klarstellender Natur und sollen dem Verordnungszweck noch besser Rechnung tragen.

Die Novelle sieht vor, die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft zu reduzieren. Stattdessen ist vorgesehen, aus den Klärschlämmen Phosphor für die Nutzung insbesondere in der Landwirtschaft zu gewinnen. Für die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung sollen längere Übergangszeiten gelten. So haben Abwasserbehandlungsanlagen zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnerwerten (EW) 15 Jahre Zeit, die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen, Anlagen von mehr als 100.000 EW zwölf Jahre. Ausgenommen von der Rückgewinnungspflicht und der damit verbundenen Beendigung der Klärschlammdüngung sind Anlagen unter 50.000 EW.

Verabschiedet wurde auf Vorschlag des Umweltausschusses auch eine Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Zulassung von sekundären Phosphaten, die aus Klärschlämmen gewonnen werden, als Düngemittel zu beschleunigen. Damit soll ein leichterer und schnellerer Marktzugang für sekundäre Phosphate geschaffen werden, gab der Ausschuss zur Begründung an. Derzeit würden etwa 80 Prozent der importierten Phosphate als Düngemittel eingesetzt. Produkte aus innovativen Recyclingverfahren stünden langwierigen Untersuchungsreihen mit ungewissem Ausgang gegenüber.

Die Entschließung enthält neben der beschleunigten Zulassung die Forderung, Gefäßversuche im Gewächshaus nach standardisierten Vorgaben sowie vorläufige befristete Zulassungen zuzulassen. Vorgaben zur Standardisierung in vegetationsunabhängigen Testreihen würden reproduzierbare Ergebnisse sichern und einer Benachteiligung von sekundären Phosphaten am Markt entgegenwirken, hieß es.

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