Bundesrat will Bau von Freiflächen-PV-Anlagen in Überschwemmungsgebieten ermöglichen

Gesetzentwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt

Der Bundesrat möchte den Bau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ermöglichen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 21/1378) zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Dem Entwurf zufolge sollen Photovoltaikanlagen wasserrechtlich privilegiert werden, indem bei der Ausweisung von Baugebieten zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlagen die strengen Voraussetzungen des § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 WHG bei der Erteilung einer ausnahmsweisen Zulassung nicht zu prüfen sind.

Damit soll die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Praxis künftig erleichtert, aber auch die Belange des Hochwasserschutzes weiterhin angemessen berücksichtigt werden. Auch Auswirkungen von Photovoltaikanlagen auf die Nachbarschaft würden nach wie vor berücksichtigt.

Bisher lasse sich die Errichtung solcher Anlagen in einem „festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet“ praktisch kaum verwirklichen, obwohl Gründe des Hochwasserschutzes dem in vielen Fällen nicht entgegenstünden, heißt es in der Vorlage. Die meisten Anlagen versiegelten weder den Boden, noch verhinderten sie das Absickern von Hochwasser. Einzelfallprüfungen seien aber bei der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich.

Aufgrund der angespannten Energie- und Klimakrise sei es notwendig, sämtliche Flächen, die für den Ausbau erneuerbarer Energien nutzbar sind, zur Verfügung zu stellen. Hier geht es weiter......

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