Bundesrats-Vorschlag zu Wasserentnahme in Landwirtschaft stößt auf Ablehnung

Bundesregierung: Strafbarkeit geringfügiger Beeinträchtigungen nicht zu befürchten

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Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich die geplante Verschärfung der Strafverfolgung von Umweltstraftaten und deren europarechtliche Harmonisierung. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt fordert der Bundesrat jedoch Nachbesserungen, die im Fall einer Regelung zur Wasserentnahme auf die Ablehnung der Bundesregierung stoßen.

In seiner Stellungnahme (Drucksache 21/66689) bittet der Bundesrat darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in den § 324 StGB zur Gewässerverunreinigung eine Regelung aufzunehmen, wonach bei der erneuten Beantragung einer abgelaufenen Erlaubnis oder Bewilligung zur Wasserentnahme in der Land- und Forstwirtschaft bereits die Antragstellung ausreicht, um eine Strafbarkeit auszuschließen, soweit es sich um dieselbe Entnahmemenge handelt.

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