Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, dass Kartellbehörden Wasserentgelte künftig auch auf Basis der beim Wasserversorger entstehenden Kosten prüfen können. Die Kostenprüfung soll damit alternativ zum bisherigen Vergleichsmarktkonzept in die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ...
Bundesregierung: Bei Missbrauchsaufsicht für Gebühren höchstrichterliche Entscheidungen abwarten
GWB-Novelle
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