Die Bundesregierung hat die Stoffstrombilanzverordnung abgeschafft. In seiner heutigen Sitzung nahm das Bundeskabinett einen Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zur Aufhebung der Verordnung ohne Aussprache zur Kenntnis. Damit setzt die schwarz-rote Regierungskoalition eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Rainer begründete die Abschaffung in erster Linie mit dem Bürokratieabbau.
„Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen“, erklärte der Minister. Das sei „hochbürokratisch“ und werde von der EU so nicht einmal gefordert. „Also weg damit.“ Die Höfe würden von jährlich 18 Mio. Euro Bürokratieballast befreit. „Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren, anstatt zu frustrieren“, versprach er.
Nach Darstellung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde die Stoffstrombilanzverordnung 2018 eingeführt, um zusätzliche Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Sie betrachtet gesamtbetrieblich die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor, die in den Betrieb etwa mit Düngemitteln, Futtermitteln, Tieren und Pflanzgut hineingehen und aus dem Betrieb etwa mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen sowie Wirtschaftsdüngern wieder herausgehen.
BMLEH: Stoffstrombilanzverordnung war in der Praxis wenig zielführend
Im Alltag habe sie sich jedoch als bürokratisch, praxisfern und wenig zielführend erwiesen, bemängelt das Ministerium. Wichtige Regelungsbestandteile gälten nicht mehr, und viele Vorgaben passten nicht mehr zum Betriebsalltag. Eine Weiterentwicklung hätten die Bundesländer mehrheitlich abgelehnt.
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