Bundesregierung sendet weitere Vorschläge zur Düngeverordnung nach Brüssel

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Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) haben gestern ihre weitergehenden Vorschläge zur von der EU-Kommission geforderten Verschärfung der Düngeverordnung (DüV) nach Brüssel gesandt. Die Maßnahmen, auf die sich die beiden Ministerien verständigt haben, sollen dazu dienen, den Nitrateintrag ins Grundwasser weiter zu reduzieren und damit das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen, teilten BMU und BMEL mit. Die Europäische Kommission werde den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen.

Nach den jetzt vorgelegten Vorschlägen (EUWID 35.2019) sollen unter anderem die Verlängerung der Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln auf Grünland in den Herbst- und Wintermonaten und für Festmist von Huf- oder Klauentieren verlängert und die Gewässerabstände mit Düngeverbot in Hanglagen vergrößert werden.

Zudem wird als Maßnahme zur Verringerung von Phosphateinträgen in die Gewässer eine flächendeckende Sperrfrist für P-haltige Düngemittel vom 1. Dezember bis 15. Januar eingeführt. Auch die Bundesländer stehen den Ministerien zufolge bei der Umsetzung in der Pflicht, etwa bei der Entwicklung  von geeigneten Überwachungs- und Monitoringkonzepten.

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