Die Bundesregierung empfiehlt die Nachbehandlung von Trinkwasser im privaten Bereich nicht. Die Aufbereitung von Trinkwasser insbesondere mit so genannten Kleinst-Umkehr-Osmoseanlagen könne mit Risiken einhergehen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung vom 16. Oktober 2024 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Außerdem sei aufgrund der allgemein hohen Trinkwasserqualität und angesichts der seltenen Beeinträchtigungen in der Trinkwasserversorgung eine Ausstattung von Privathaushalten mit Geräten zur Wasseraufbereitung nicht angemessen. Die Regierung erwäge nicht, diesen Anlagentyp zu fördern.
Die Bundesregierung wurde auch dazu befragt, ob sie sich mit der Möglichkeit eines Anschlags auf das bundesdeutsche Trinkwassersystem durch Terroristen auseinandergesetzt hat, und wie sie gegebenenfalls versucht, ein solches Szenario bestmöglich zu verhindern und im Ernstfall die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch verunreinigtes Trinkwasser zu schützen. Dazu hieß es, dass seit 2020 über 90 Mio. Euro aus Mitteln der Wassersicherstellung zur Teilfinanzierung von über 1.000 Einzelmaßnahmen auf Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes verausgabt wurden. Hier geht es weiter........



