Bundesregierung will bei PFAS gesamteuropäische Regelung

In der Debatte um Beschränkungen oder ein Verbot von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) macht die Bundesregierung klar, dass es bei dem laufenden Beschränkungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht um ein „pauschales Verbot“ gehe. Ziel sei eine „differenzierte Regelung“, mit der die Emissionen der sogenannten Ewigkeitschemikalien in die Umwelt „signifikant“ reduziert werden könne, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Drs. 20/13601) vom 4. November 2024 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20/13449).

Aufgrund der grenzüberschreitenden PFAS-Belastung, aber auch des EU-Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs sei demnach eine gesamteuropäische Regelung sinnvoll. Da eine wissenschaftliche Bewertung noch andauere und noch kein Regelungsentwurf der EU-Kommission vorliege, sei ein „detaillierte Positionierung“ der Bundesregierung noch nicht möglich.

Grundsätzlich aber sei es das Ziel, das bestehende Risiko durch PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren. Lesen Sie weiter..........

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