Die Bundesregierung will die wassersensible Stadtentwicklung als neuen Grundsatz in der Bauleitplanung verankern und die Berücksichtigung von Klimaanpassungskonzepten stärken. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts vor, den das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Die Erfordernisse der Klimaanpassung sind bereits heute als Grundsatz der Bauleitplanung verankert. Künftig sollen Kommunen vorhandene Klimaanpassungskonzepte sowie Starkregenvorsorgekonzepte und Hitzebelastungskarten bei ihren Planungen ausdrücklich berücksichtigen.
Eine Verpflichtung zur Erstellung dieser Instrumente wird dadurch allerdings nicht eingeführt. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen die Instrumente den Kommunen helfen, die lokal zu erwartenden Folgen des Klimawandels und den daraus resultierenden Anpassungsbedarf genauer zu bestimmen. Unter wassersensibler Stadtentwicklung versteht die die Bundesregierung eine Gestaltung von Siedlungsgebieten, die Wasser gezielt als Ressource für Klimaanpassung und Lebensqualität nutzt. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsrisiken infolge von Starkregen und Hochwasser, die Stärkung der Versickerungsfähigkeit von Böden sowie die Einbindung natürlicher Wasserkreisläufe in die Stadtentwicklung. Hier geht es weiter..........




