Die Bundesregierung plant Änderungen im Wasserrecht, um EU-Regelungen umzusetzen. Ein Gesetzentwurf (Drs.: 18/6986 vom 09.12.2015) sieht vor, die Begriffsdefinitionen der Wasserdienstleistung und der Wassernutzung aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu verankern. Zudem wird eine Regelung ...
Bundesregierung will EU-Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz verankern
Gesetzentwurf dem Bundestag zugeleitet
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