Bundesregierung will Klagerecht für Umweltverbände verschärfen

Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände verschärfen. Wie es in einem Gesetzesentwurf des Kabinetts heißt, sollen damit Infrastrukturprojekte beschleunigt werden, z.B. sollen laufende Klageverfahren etwa keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Der Entwurf sieht Änderungen am so genannten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor. Demnach sollen künftig nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ falle. Nach Klageerhebung soll zudem eine Frist von zehn Wochen gelten, in der die Kläger Erklärungen und Beweismittel zur Verfügung stellen sollen. Eine Klausel, die den missbräuchlichen Gebrauch von Klagen verhindern soll, wird künftig genauer ausgeführt.

Indem Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Infrastrukturprojekte „keine aufschiebende Wirkung“ mehr haben sollen, werde Planungssicherheit für die Projektträger geschaffen, heißt es in der Begründung. Gerichte könnten diese auf Antrag weiterhin anordnen, anders als bisher tritt sie aber nicht mehr standardmäßig bei jeder Klage ein. Im Eilrechtsverfahren bleibe der Rechtsschutz unberührt, so das Umweltministerium. Zudem sieht der Entwurf vor, dass auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden können. Auch würden die Regelungen an Völkerrecht und EU-Recht angepasst, nachdem u.a. der Europäische Gerichtshof diese zuvor als unzureichend gerügt habe.

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte, dass die Bundesregierung europäische und völkerrechtliche Vorgaben umsetzen wolle, warnte jedoch davor, beim Klagerecht zusätzliche Hürden zu schaffen. Lesen Sie mehr.........

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