Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes in der vom Innenausschuss geänderten Fassung beschlossen. Im Plenum stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD für den Entwurf, die Grünen und Die Linke stimmten dagegen. Darüber hinaus verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen hybride Angriffe durch Drohnen auf Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden. Zur kritischen Infrastruktur gehört unter anderem auch die Wasserver- und die Abwasserentsorgung. Die Streitkräfte dürfen künftig die Länder und Landespolizeien dabei unterstützen, „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann.“
In der Entschließung heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft jedoch essenziell.
Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen, betonen die Parlamentarier in ihrer Entschließung. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Ländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lasse, solle die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen, verlangen die Abgeordneten.



