Der Deutsche Bundestag hat gestern für schärfere Instrumente für die Kartellbehörden gestimmt. Die Bundesregierung zielt mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darauf, die Wirksamkeit von Sektoruntersuchungen im Kartellrecht zu erhöhen. So sollen die Verfahren demnächst schneller ablaufen und das Bundeskartellamt die Befugnis erhalten, im Anschluss an eine Sektoruntersuchung eine „erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festzustellen und auf dieser Grundlage verhaltensbezogene und strukturelle Abhilfemaßnahmen anzuordnen“. Bislang endeten Sektoruntersuchungen in der Regel nur mit einem Bericht der Kartellbehörde, schrieb die Bundesregierung im Entwurf.
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