Der Bundestag hat Ende Juni den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Beschlossen wurde die vom Umweltausschuss zuvor empfohlene Fassung. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die Opposition geschlossen dagegen. Darüber hinaus nahm das Plenum ebenfalls mit Koalitionsmehrheit eine vom Ausschuss empfohlene Entschließung an. Grüne und Linke votierten dagegen, die AfD enthielt sich. Eine Zustimmung des Bundesrats ist für das Gesetz nicht erforderlich.
Mit der Novelle soll das Klagerecht für Umweltverbände gestrafft und zugleich an internationale und europarechtliche Standards angepasst werden. Ziel ist es, gerichtliche Verfahren in Umweltfragen zu verkürzen und dadurch insbesondere Infrastrukturprojekte schneller realisieren zu können. Zugleich sollen Vorgaben aus der Aarhus-Konvention, europäische Rechtsprechung und unionsrechtliche Anforderungen zum Zugang zu Umweltgerichten in deutsches Recht überführt werden. Hintergrund sind laut Gesetzentwurf wiederholte Beanstandungen des deutschen Rechtsrahmens durch den Europäischen Gerichtshof und die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention.
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