Altanschließer aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen zu Anschlussbeiträgen an die Abwasserentsorgung herangezogen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch vergangener Woche in mehreren Revisionsverfahren entschieden, dass Grundstückseigentümer in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2008 auch dann ...
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Beitragsbescheide für Altanschließer
Anschlussbeiträge für Eigentümer aus Mecklenburg-Vorpommern zulässig
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