Der wasserwirtschaftliche Ausbau der Bundeswasserstraßen ist jetzt Hoheitsaufgabe des Bundes. Das bestimmt das Gesetz „über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie", das der Bundestag Ende März beschlossen hat. Mit der Annahme ...
Bundeswasserstraßen werden auch als Gewässer vom Bund verwaltet
Bundestag beschließt Gesetz der Bundesregierung
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