Der wasserwirtschaftliche Ausbau der Bundeswasserstraßen ist jetzt Hoheitsaufgabe des Bundes. Das bestimmt das Gesetz „über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie", dem der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat. Ende März hatte ...
Bundeswasserstraßen werden vom Bund verwaltet
Bundesrat
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels