Die Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben sich beim Düngegesetz, zu dessen Novelle das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits im vergangenen Jahr den Entwurf vorgelegt hatte und zu dem die Beratungen im Bundestag im März 2024 verschoben worden waren, geeinigt und machen nunmehr den Weg für ein bundesweites Wirkungsmonitoring frei. Wie die Fraktionen mitteilten, seien gegenüber dem Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen erreicht worden.
„Mit dieser Novelle des Düngerechts wenden wir Strafzahlungen der EU ab, geben den Betrieben mehr Planungssicherheit und schützen Ressourcen. Denn einige Regionen in Deutschland kämpfen seit langem mit hohen Nitratbelastungen. Daher ist es wichtig, Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden und nachhaltig arbeitenden Betrieben Handlungsspielräume zu ermöglichen“, erklärten die drei Fraktionen.
Bereits im Jahr 2013 hatte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie eingeleitet. Die Große Koalition überarbeitete die Düngeverordnung umfangreich, konnte die EU-Kommission jedoch nicht überzeugen. Erst letztes Jahr stellte die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren ein.
Monitoring und Nährstoffbilanzverordnung sollen künftig die zentralen Elemente sein
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, erklärte, mit dem bundesweiten Wirkungsmonitoring solle überprüft werden, ob die Düngeverordnung tatsächlich zu besseren Nitratwerten führt.
Erfahren Sie, was die Vertreter der anderen Fraktionen zu der Einigung sagen und was der Bauernverband davon hält..........



