Gegen die Annahme, die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen in Altanschließungsfällen sei rechtmäßig, ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, wenn die Beitragsbescheide nur solche Aufwendungen zum Gegenstand haben, die nach der Wiedervereinigung entstanden sind. Zu diesem Schluss ist das ...
BVerfG weist Verfassungsbeschwerden von Altanschließern in M-V zurück
Beiträge nur für Neuanschließer wäre Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
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