BVerfG weist Verfassungsbeschwerden von Altanschließern in M-V zurück

Beiträge nur für Neuanschließer wäre Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

|
|

Gegen die Annahme, die Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen in Altanschließungsfällen sei rechtmäßig, ist verfassungsrechtlich nichts einzuwenden, wenn die Beitragsbescheide nur solche Aufwendungen zum Gegenstand haben, die nach der Wiedervereinigung entstanden sind. Zu diesem Schluss ist das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -