Eine Abwasserleitung auf einem heute privaten Grundstück, die zu DDR-Zeiten Bestandteil der öffentlichen Abwasserentsorgung war, ist auch nach der Wiedervereinigung Teil des öffentlichen Kanals geblieben. Da nach dem Landesrecht die Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden übertragen wurden, änderten daran ...
BVerwG: Leitung aus DDR-Zeiten bleibt Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage
Keine Änderung durch Einigungsvertrag oder zivilrechtliche Verhältnisse
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