BVerwG: Leitung aus DDR-Zeiten bleibt Teil der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage

Keine Änderung durch Einigungsvertrag oder zivilrechtliche Verhältnisse

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Eine Abwasserleitung auf einem heute privaten Grundstück, die zu DDR-Zeiten Bestandteil der öffentlichen Abwasserentsorgung war, ist auch nach der Wiedervereinigung Teil des öffentlichen Kanals geblieben. Da nach dem Landesrecht die Abwasserentsorgungsanlagen auf die Gemeinden übertragen wurden, änderten daran ...

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