Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen die Verabschiedung des Entwurfs für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz durch das Bundeskabinett, beharren aber auf den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung.
„Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Die Zeit dafür dränge. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so zügig wie möglich in Betrieb gehen können, würden „schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ benötigt.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschleunige, vereinfache und digitalisiere die relevanten Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Hierzu beinhalte das Gesetz Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. Flankierend kommen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie der Verwaltungsgerichtsordnung hinzu. Konkret sieht das Gesetz u.a. Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren, verkürzte Instanzenzüge, beschleunigte Eilverfahren sowie die Verringerung des behördlichen Prüfaufwandes bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vor.
Ausbau der Infrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse
Wichtig sei auch, dass die Infrastrukturvorhaben des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit folge man dem Ansatz, der sich bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bereits bewährt habe. Davon profitierten unter anderem Elektrolyseure, die Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien herstellen.
Zum Schutz von Trinkwasser und Wasserhaushalt verfolge das Gesetz bei „erheblichem“ Wasserverbrauch durch Elektrolyseure einen differenzierten Ansatz, heißt es seitens des Bundeswirtschaftsministeriums.
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