Nachdem das Europäische Gericht (EuG) im Februar 2026 abgelehnt hatte, sich mit 14 Klagen europäischer Pharmaunternehmen inhaltlich zu befassen, haben fast alle Unternehmen Rechtsmittel eingelegt. Darunter sind auch sieben deutsche klagende Pharmaunternehmen. Die Unternehmen wollen klären lassen, ob die erweiterte Herstellerverantwortung auf Humanarzneimittel in dieser Form überhaupt anwendbar ist, berichtet Pharma Deutschland, nach eigenen Angaben der mitgliederstärkste Branchenverband der Pharmaindustrie in Deutschland.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundsätzliche rechtliche Bewertung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung im Zusammenhang mit dem Ausbau der kommunalen Kläranlagen um eine vierten Reinigungsstufe. Das Gericht der Europäischen Union hatte sich laut Pharma Deutschland bisher nicht mit der Frage befasst, ob die Regelung mit Blick auf Humanarzneimittel rechtlich tragfähig ist. Ziel sei, die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklagen gegen die rechtlich fehlerhaften Kostenumlagen im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (KARL) zu erwirken. Mit der Berufung soll ein Ergebnis angestrebt werden, das Arzneimittelengpässe verhindere, die Gesundheitssicherheit gewährleiste und die Herstellung kritischer und lebenswichtiger Arzneimittel in Europa aufrechterhalte.
Die zentrale Frage, ob die Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel in der derzeitigen Ausgestaltung überhaupt rechtmäßig angewendet werden kann, müsse gerichtlich geklärt werden, fordert der Vorstandsvorsitzende von Pharma Deutschland, Jörg Wieczorek. Lesen Sie weiter.......




