Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen: Schleswig-Holstein setzt neue Fristen

Eigentümer bekommen mehr Zeit, Prüfpflicht wird aber nicht abgeschafft

Hauseigentümer in Schleswig-Holstein bekommen mehr Zeit für die Prüfung ihrer Abwasserleitungen. Nach den neuen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen sind die Erstprüfungen privater Leitungen bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches, teilte das Umweltministerium Schleswig-Holstein am Mittwoch mit. Die neue Frist bringe die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang. Gleichzeitig werde Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen.

Mehr über die Begründung des Umweltministeriums sowie über die Kritik des Eigentümerverbandes und der FDP-Fraktion lesen Sie hier: ......

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