Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen Klimaschutz und Klimaanpassung nicht aus dem politischen Fokus geraten. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), André Berghegger, bei der 18. DStGB-Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ Anfang Mai in Bonn hingewiesen. Extremwetterereignisse wie Starkregen sowie Hitze- und Dürreperioden würden Städte und Gemeinden zunehmend fordern. Bund und Länder müssten die Kommunen deshalb dauerhaft unterstützen.
Nach Auffassung des DStGB müssen insbesondere Klimaanpassungsmaßnahmen wie Hitzeschutz, Starkregenvorsorge, Wassermanagement und der Ausbau blau-grüner Infrastrukturen weiter vorangetrieben werden. Hinzu kämen Aufgaben wie die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung, der Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung kommunaler Gebäude sowie der Ausbau des ÖPNV, insbesondere im ländlichen Raum.
Angesichts der angespannten Kommunalfinanzen brauche es dafür langfristige Planungssicherheit. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Unterstützung von Klimaanpassungsmaßnahmen müsse nun konkret umgesetzt werden. Förderprogramme wie „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ oder das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ sollten verstetigt und auf hohem Niveau fortgeführt werden.
Der DStGB begrüßt zudem die angekündigte Prüfung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung nach Artikel 91a Grundgesetz. Dadurch könnten Bund und Länder den Kommunen eine verlässliche finanzielle Grundlage für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen schaffen und für Planungssicherheit sorgen. Förderprogramme zum Klimaschutz und zur kommunalen Klimaanpassung müssen dabei allen Kommunen – unabhängig von Ihrer Größe und Wirtschaftskraft – zur Verfügung stehen.




