Düngerecht: Bundesrat stimmt neuen Regeln für besonders belastete Gebiete zu

Landwirtschaftsministerium: Problemstellen können besser erkannt werden

Zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete wird in Deutschland ein einheitliches geostatistisches Verfahren zur Binnendifferenzierung mit einem mehrstufigen Ansatz eingeführt. Das zählt zu den Inhalten der Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete (AVV GeA), der der Bundesrat am Freitag unter der Bedingung einiger fachlicher Änderungen zugestimmt hat. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die neuen Regeln in Kraft setzen. Die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) sagte im Bundesrat, mit der AVV werde endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen.

Mit der Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift soll die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht werden. So wird für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete ein einheitliches Verfahren und für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen ein Ausweisungsmessnetz festgeschrieben. Für die Betrachtung der Immissionen, d.h. die Ermittlung der Ausdehnung der Belastung im jeweiligen Grundwasserkörper, werden Anforderungen an die Messstellen und die erforderliche Dichte des Messnetzes festgelegt.

Emissionsmodellierung gestrichen

Dadurch, dass in den nächsten Jahren insbesondere das Nitratmessnetz verdichtet werde, könnten Problemstellen besser erkannt werden, hieß es seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL). Das Ministerium erläuterte, dass  können bei der Gebietsabgrenzung zukünftig keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden können und die Streichung sogenannte Emissionsmodellierung gestrichen ist. Die Bundesländer müssten künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. Für die bundeseinheitlichen geostatistischen Regionalisierungsverfahren zur Binnendifferenzierung seien Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen.

Länder bitten um finanzielle
Unterstützung des Bundes

Die Nitrat-Messstellennetze der Länder sollen so ausgeweitet werden, dass bis spätestens 2028 überall in Deutschland ein geostatisches Verfahren angewendet werden kann. Der Bundesrat hat die Bundesregierung in dem Zusammenhang gebeten, die Länder beim Ausbau des Messstellennetzes finanziell zu unterstützen.

Die erforderliche Messstellendichte hängt der AVV zufolge von der Verbreitung und den Eigenschaften der hydrogeologischen Einheiten ab; es ist sicherzustellen, dass bei stark variierenden hydrogeologischen Einheiten mindestens eine Messstelle je 20 Quadratkilometer und bei großflächig verbreiteten hydrogeologischen Einheiten mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer im jeweiligen Grundwasserkörper vorhanden ist.

Beim Ausweisungsverfahren für eutrophierte Gebiete erfolgt die Modellierung auf Grundlage des Modellansatzes Agrum DE. Die Ausweisung ist mindestens alle vier Jahre zu überprüfen.

System für Maßnahmendifferenzierung
soll entwickelt werden

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern und in enger Abstimmung mit der EU-Kommission für die Zukunft auf der Basis eines belastbaren Monitorings ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System für eine Maßnahmendifferenzierung zu entwickeln und die dafür notwendigen fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorzubereiten.

Bundesrat: Novelle des Düngegesetzes erforderlich

In einer begleitenden Entschließung hat der Bundesrat auf die Herausforderungen hingewiesen, die die bundesweite Düngeverordnung (DüV) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift in den Ländern auslöse. Für die Beendigung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens seien binnen kürzester Frist die Landesdüngeverordnungen anzupassen. Insbesondere die tatsächliche Ausweisung der Nitrat-belasteten Gebieten werde die Landesverwaltungen in der Kürze der vorgegebenen Fristen große Anstrengungen kosten, betonte der Bundesrat.

Der Bundesrat spricht sich für eine zügige Novellierung des Düngegesetzes aus, um eine rechtssichere Grundlage für ein effektives Wirkungsmonitoring zu erhalten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Hinz betonte, dass mit den neuen Regelungen die besonders mit Nitrat belasteten roten Gebiete und die eutrophierten Gebiete größer würden; die Verbesserungen würden aber wiederum zu Erleichterungen führen. Auf der Grundlage eines guten Monitorings könnten die belasteten Gebiete auch wieder verkleinert werden. Das Bundeslandwirtschaftministerium hatte erklärt, nach ersten Berechnungen der Länder werde sich aufgrund dieser Regelungen die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2,0 Millionen auf etwa 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern. Dies entspreche einer Zunahme der Fläche der sogenannten Roten Gebiete von rund 45 Prozent. Nach der Binnendifferenzierung von 2020 hätten die Länder fast 3,5 Millionen Hektar als Rote Gebiete einstufen müssen....

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