Düngerecht: Unionsfraktion scheitert mit Antrag zu Ausnahmen in roten Gebieten

Ablehnung seitens der Abgeordneten der Koalitionsfraktionen

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion zu Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in roten Gebieten (EUWID 3.2023) ist im Agrarausschuss des Bundestages abgelehnt worden. Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten am Mittwoch dagegen, die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten für den Antrag, wie der Bundestag mitteilte.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag mit dem Titel „Verursacherprinzip beachten - Ausnahmemöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe in roten Gebieten schaffen“ (Drucksache 20/4883) Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in mit Nitrat belasteten Gebieten gefordert. Die Bundesregierung solle „umgehend“ ein Konzept „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“, vorlegen. Das Konzept solle eng mit der EU-Kommission abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, hieß es in dem Antrag.

Die Antragsteller betonten, dass es landwirtschaftliche Betriebe gebe, die in roten Gebieten liegen, somit die höheren Auflagen erfüllen müssen, aber keine intensive Landwirtschaft wie beispielsweise Viehhaltung betrieben. Für diese Betriebe müsse es Ausnahmen von der Düngeverordnung geben. Vor allem kleine Betriebe seien durch die hohen bürokratischen Auflagen überfordert. Mit der Entlastung würde die bäuerliche Landwirtschaft gefördert.

Die FDP-Fraktion kritisierte den Antrag und verwies auf die lange Verantwortung der Union für den Bereich Landwirtschaft, die verschiedenen Minister hätten 16 Jahre Zeit gehabt, auch um die Düngeverordnung anzupassen. Es komme nun auf zügige Umsetzungen der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen an. Der Unions-Antrag sei richtig, komme jedoch Jahre zu spät, so die FDP-Fraktion.

Vorwürfe an frühere Minister der Union

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen erinnerten daran, dass es den Konflikt über die Düngeverordnung mit der EU bereits seit über einem Jahrzehnt gebe. Auch von den Grünen kam der Vorwurf an die Minister der Union, es sei ihnen nicht gelungen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die neue Bundesregierung plane nun ein Vorgehen, das Verursachergerechtigkeit berücksichtige, doch dafür brauche es Emissionsdaten, die bisher in der von der EU geforderten Form nicht erhoben würden. Nötig seien bessere Datengrundlagen.

Auch die SPD-Fraktion forderte eine verbesserte Datengrundlage, dazu brauche es zudem ein Monitoring-Management. Deswegen werde die Bundesregierung das Düngegesetz reformieren, und auch die Stoffstrombilanzverordnung müsse verbessert werden. Mit diesen beiden Regelungen werde es dann gelingen, die Verursacher differenzierter ausfindig zu machen.  ...

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